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   BFH, 27.03.2007 - I B 16/06   

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https://dejure.org/2007,19039
BFH, 27.03.2007 - I B 16/06 (https://dejure.org/2007,19039)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2007 - I B 16/06 (https://dejure.org/2007,19039)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2007 - I B 16/06 (https://dejure.org/2007,19039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreie Behandlung der von einem schweizerischen Unternehmen an einen in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer gezahlten Bezüge auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Schweiz); Möglichkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheides zu Ungunsten des Empfängers; ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - I B 16/06
    Das gilt auch dann, wenn die Erklärung ohne Mitwirkung einer fachkundigen Person erstellt worden ist und wenn sie u.a. die Beurteilung von Rechtsfragen zum Gegenstand hat (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).

    Auch in einem solchen Fall muss die Behörde deshalb im Allgemeinen nur dann in weitere Ermittlungen eintreten, wenn sich aus der Erklärung Unklarheiten oder Zweifel ergeben (BFH-Urteile in BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911; vom 3. Juli 2002 XI R 17/01, BFH/NV 2003, 137, m.w.N.).

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - I B 16/06
    Denn durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Finanzbehörde einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Steuererklärung nicht mit Misstrauen begegnen muss, sondern regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer solchen Erklärung vertrauen darf (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BFHE 170, 1, BStBl II 1993, 569, 572; vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, 590; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 65, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - I B 16/06
    Denn durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Finanzbehörde einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Steuererklärung nicht mit Misstrauen begegnen muss, sondern regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer solchen Erklärung vertrauen darf (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BFHE 170, 1, BStBl II 1993, 569, 572; vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, 590; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 65, m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 17/01

    Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - I B 16/06
    Auch in einem solchen Fall muss die Behörde deshalb im Allgemeinen nur dann in weitere Ermittlungen eintreten, wenn sich aus der Erklärung Unklarheiten oder Zweifel ergeben (BFH-Urteile in BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911; vom 3. Juli 2002 XI R 17/01, BFH/NV 2003, 137, m.w.N.).
  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10

    Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von

    Auch in einem solchen Fall muss die Behörde deshalb im Allgemeinen nur dann in weitere Ermittlungen eintreten, wenn sich aus der Erklärung Unklarheiten oder Zweifel ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März .2007 I B 16/06, nv. Juris-Dokument).
  • FG Münster, 20.01.2016 - 11 K 2168/14

    Änderung von Einkommen- und Gewerbesteuermessbescheiden hinsichtlich

    Dabei ist zu bedenken, dass das Finanzamt den Steuererklärungen grundsätzlich nicht mit Misstrauen zu begegnen braucht und grundsätzlich von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen darf (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27.3.2007, I B 16/06, Juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2020 - 3 V 799/19

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Steuerbarkeit von Aufwendungsersatzansprüchen bei

    Die Behörde braucht nämlich Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, m.w.N.), und zwar auch dann, wenn die Erklärung doppelbesteuerungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte zum Gegenstand hat (BFH-Beschluss vom 27. März 2007 I B 16/06, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 381/08

    Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglicher

    Die Behörde braucht nämlich Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, m.w.N.), und zwar auch dann, wenn die Erklärung doppelbesteuerungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte zum Gegenstand hat (BFH-Beschluss vom 27. März 2007 I B 16/06, juris).
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